AGB

I. Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich

(1) Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma

KÖNIGSTEINER Agentur GmbH (nachfolgend als „KÖNIGSTEINER“ bezeichnet)

und ihren jeweiligen Vertragspartnern (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB sind vor allem Bestandteil aller Willenserklärungen – insbesondere von Angeboten, Annahmen, Auftragsbestätigungen –, und aller Leistungen von KÖNIGSTEINER, sowie Bestandteil aller vertraglichen Beziehungen, die KÖNIGSTEINER mit dem Kunden eingeht. Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (im Sinne von § 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen KÖNIGSTEINER und dem Kunden, selbst wenn dort auf die Geltung dieser AGB von KÖNIGSTEINER nicht noch einmal ausdrücklich Bezug genommen wird.

(3) Entgegenstehende oder von den AGB von KÖNIGSTEINER abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten erkennt KÖNIGSTEINER nicht an, es sei denn, KÖNIGSTEINER hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB von KÖNIGSTEINER gelten auch dann ausschließlich, wenn KÖNIGSTEINER in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB von KÖNIGSTEINER abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltslos annimmt und / oder die Leistung an den Kunden vorbehaltslos ausführt. Selbst wenn von KÖNIGSTEINER auf ein (auch in elektronischer Form, Textform, per Mail, Telefax oder sonst per Datenfernübertragung erstelltes) Schreiben – insbesondere ein Angebot oder eine Anfrage – des Kunden Bezug genommen wird, welches Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis von KÖNIGSTEINER mit der Geltung jener entgegenstehenden oder von diesen AGB von KÖNIGSTEINER abweichenden Geschäftsbedingungen; sie werden weder durch die Annahme der Bestellung durch KÖNIGSTEINER noch durch eine andere – auch konkludente – Handlung von KÖNIGSTEINER Vertragsbestandteil des mit KÖNIGSTEINER geschlossenen Vertrags.

(4) Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch KÖNIGSTEINER schriftlich bestätigt sind.

II. Vertragsgegenstand

KÖNIGSTEINER vermittelt für seine Kunden Werbung im Rahmen und im Zusammenhang mit der Personalbeschaffung. Dies beinhaltet – je nach konkretem Vertrag mit dem Kunden – unter anderem das individuelle Gestalten und Erstellen sowie die Vermittlung von Stellenanzeigen, Programmatic Advertising, Firmenpräsentationen und Firmenveranstaltungen, besondere Darstellungen wie z.B. Werbebanner, Logo- und Textlinks, ferner Online-Datenbanken und Web-2.0-Applikationen zur Veröffentlichung bei Drittanbietern; auf Wunsch vermittelt KÖNIGSTEINER auch Werbung in Verkehrsmitteln sowie Radiospots bei Drittanbietern. KÖNIGSTEINER bietet seinen Kunden insbesondere das Erstellen und/oder die Darstellung von Anzeigen oder Bannern zur Schaltung auf Veröffentlichungsplattformen bei Drittanbietern (Print-oder Online-Schaltungen), daneben aber auch die Möglichkeit an, image-und personalbindende Dienste (z.B. Fortbildungsangebote, spezielle Kampagnen, die Produktion und die Veröffentlichung von Firmenvideos) sowie personalberatende Maßnahmen gemäß gesonderter Vereinbarung über Drittanbieter von KÖNIGSTEINER in Anspruch zu nehmen.

Vertragsgegenstand ist das Erbringen der jeweils mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Leistung durch KÖNIGSTEINER, wobei sich KÖNIGSTEINER hierfür auch dritter Personen (insbesondere freier Mitarbeiter, Subunternehmer) bedienen kann.

III. Angebot, Vertragsschluss, Drittanbieter, Einbeziehung von AGB von Drittanbietern

(1) Alle Angebote und Kostenvoranschläge von KÖNIGSTEINER sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertragsschluss mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn bei KÖNIGSTEINER zugegangene Anträge, Aufträge oder Bestellungen des Kunden von KÖNIGSTEINER angenommen worden sind, wobei die Annahme in Schriftform, elektronischer Form, Textform, per Mail, Telefax oder sonst per Datenfernübertragung erfolgen kann, er kommt spätestens mit der Leistungserbringung durch KÖNIGSTEINER zustande.

(3) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, sofern Vertragsgegenstand eine Veröffentlichung oder eine Ausschreibung – gleich ob in Form von Print, Online oder Digital – ist, die Veröffentlichung bzw. Ausschreibung auf der/den Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattform(en) von Drittanbietern nicht im Einflussbereich von KÖNIGSTEINER liegt, insbesondere hat KÖNIGSTEINER keinen Einfluss auf Platzierung, Verschlagwortung und Kategorisierung. Ein dementsprechender Anspruch des Kunden gegen KÖNIGSTEINER besteht nicht. Der Drittanbieter ist kein Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe von KÖNIGSTEINER.

Jede Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattform eines Drittanbieters hat eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren Klauseln, soweit sie sich auf den Inhalt der vorzunehmenden Veröffentlichung bzw. Ausschreibung beziehen, in die vorliegenden AGB von KÖNIGSTEINER mit einbezogen werden.

Wenn der Inhalt einer Veröffentlichung bzw. Ausschreibung des Kunden von KÖNIGSTEINER nicht den Voraussetzungen/Anforderungen/Kriterien für eine Veröffentlichung bzw. Ausschreibung auf der/den vom Kunden von KÖNIGSTEINER gewünschten Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattform(en) entspricht, kann die Veröffentlichung bzw. Ausschreibung von der jeweiligen Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattform abgelehnt/verweigert werden. Auf die mögliche Ablehnung/Verweigerung der Veröffentlichung bzw. Ausschreibung hat KÖNIGSTEINER keinen Einfluss. In einem solchen Fall der Ablehnung/Verweigerung durch die Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattform wird KÖNIGSTEINER von seiner Leistungsverpflichtung bzgl. der Veröffentlichung bzw. Ausschreibung bei der jeweiligen ablehnenden/verweigernden Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattform frei. KÖNIGSTEINER ist berechtigt, dem Kunden die Veröffentlichung bzw. Ausschreibung bei einer anderen, vergleichbaren Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattform vorzuschlagen. Ist der Kunde mit dem Vorschlag von KÖNIGSTEINER einverstanden, erfolgt die Veröffentlichung bzw. Ausschreibung dort, wobei auch bei dieser Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattform Abschnitt III. Abs. 3 dieser AGB gilt. Ist der Kunde mit dem Vorschlag von KÖNIGSTEINER nicht einverstanden, reduziert sich der Vergütungsanspruch von KÖNIGSTEINER, wenn KÖNIGSTEINER an der Ablehnung/Verweigerung der Veröffentlichung bzw. Ausschreibung durch die jeweilige Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattform kein Verschulden trifft, um die im Vertrag zwischen Kunde und KÖNIGSTEINER enthaltenen Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungskosten bzgl. der Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattform, welche die Veröffentlichung bzw. Ausschreibung abgelehnt hat. Der übrige Vergütungsanspruch von KÖNIGSTEINER bleibt unberührt.

IV. Kein Konkurrentenschutz, Mitwirkung des Kunden, Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden, Haftungsfreistellung von KÖNIGSTEINER durch den Kunden

(1) KÖNIGSTEINER gewährt dem Kunden keinen Konkurrentenschutz, und ist berechtigt, zeitgleich Verträge mit etwaigen Konkurrenten des Kunden einzugehen.

(2) Sollte der Inhalt einer Veröffentlichung bzw. Ausschreibung oder einer geänderten Veröffentlichung bzw. Ausschreibung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot, oder gegen die guten Sitten verstoßen, wird KÖNIGSTEINER von seiner Verpflichtung zur Leistungserbringung frei.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, KÖNIGSTEINER alle für die Leistungserbringung durch KÖNIGSTEINER erforderlichen Unterlagen, Daten, Programme, Marken, Schriftarten, Materialien, Logos, Fotos, Kennzeichen, Vorlagen, Texte und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(4) Der Kunde erklärt gegenüber KÖNIGSTEINER mit dem Vertragsabschluss, alle Rechte, insbesondere alle Nutzungsrechte an allen Schriftarten, Logos, Fotos, Kennzeichen, Marken, Daten, Vorlagen, Texten und sonstigen Unterlagen zu haben, die er KÖNIGSTEINER zur Verfügung stellt, und versichert KÖNIGSTEINER, keine Rechte Dritter zu verletzen.

(5) Der Kunde stellt KÖNIGSTEINER auf erstes Anfordern ausdrücklich unwiderruflich von allen etwaigen Rechten und/oder Ansprüchen Dritter frei, falls gegen KÖNIGSTEINER von Dritten Rechte und/oder Ansprüche im Zusammenhang mit KÖNIGSTEINER vom Kunden zur Verfügung gestellten Schriftarten, Logos, Fotos, Kennzeichen, Marken, Daten, Programmen, Vorlagen, Texten und sonstigen Unterlagen geltend gemacht werden. Die Freistellung bezieht sich auf sämtliche Schäden und Aufwendungen einschließlich der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten, die KÖNIGSTEINER in diesem Zusammenhang entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, KÖNIGSTEINER unverzüglich zu informieren, sobald der Kunde Kenntnis von etwaigen Ansprüchen Dritter gegen sich wegen behaupteter oder tatsächlicher Verletzung von Rechten erlangt.

V. Eigentum, Urheberrechte, Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber dem Kunden

(1) An allen von KÖNIGSTEINER erstellten Entwürfen, Vorlagen, Texten, Layouts, Arbeitsergebnissen, Kennzeichen, Marken, Daten oder sonstigen Unterlagen, sowie an genutzter Software behält sich KÖNIGSTEINER alle Eigentums-, Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte, sowie sämtliche Nutzungsrechte vor. Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden hieran ist ausgeschlossen.

(2) Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung wird dem Kunden von KÖNIGSTEINER ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages von KÖNIGSTEINER für den Kunden erstellten Werbemittel und ihrer Inhalte eingeräumt, wenn Vertragsinhalt die entsprechende Erstellung war.

(3) Wenn KÖNIGSTEINER ihrem Kunden zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an Programmen einräumt, ist der Kunde verpflichtet, nach Ablauf des Nutzungsrechts KÖNIGSTEINER sämtliche Programme, Programmkopien und Datenträger samt der dazugehörigen Dokumentationen auszuhändigen. Dem Kunden steht diesbezüglich kein Zurückbehaltungs- und / oder Leistungsverweigerungsrecht zu.

VI. Preise, Rechnungsübermittlung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Vorauszahlung, Abtretung

(1) Alle Preise von KÖNIGSTEINER verstehen sich in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) KÖNIGSTEINER ist berechtigt, seine Rechnungen dem Kunden telekommunikativ zu übermitteln (z.B. per E-Mail).

(2) Die Rechnungen von KÖNIGSTEINER sind nach Zugang beim Kunden sofort zur Zahlung ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig, es sei denn, dass zwischen KÖNIGSTEINER und dem Kunden etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

(3) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Ansprüchen gegen Ansprüche von KÖNIGSTEINER aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn dem Kunden Gegenansprüche in Höhe der Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten in Bezug auf die Leistung von KÖNIGSTEINER aus demselben Vertragsverhältnis zustehen.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist KÖNIGSTEINER berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise bis zur Zahlung der fälligen Beträge zu verweigern.

(6) Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung im Vermögen des Kunden ein, welche die Zahlungsansprüche von KÖNIGSTEINER gefährdet, wovon insbesondere auszugehen ist, wenn der Kunde die Zahlungen einstellt, der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt, oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird, kann KÖNIGSTEINER Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung binnen angemessener Frist fordern und bis zur Bewirkung der vollständigen Vorauszahlung, Zahlung oder Sicherheitsleistung die Leistung verweigern. KÖNIGSTEINER ist unter Ausschluss von Ersatzansprüchen des Kunden berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen, wenn der Kunde die Vorauszahlung, Zahlung oder Sicherheit verweigert, oder diese nicht binnen angemessener Frist geleistet hat.

(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung durch KÖNIGSTEINER an Dritte abzutreten.

VII. Leistungszeit, Leistungsverzug

(1) Zeitliche Vorgaben, insbesondere von KÖNIGSTEINER angegebene Leistungszeiten, sind nur dann bindend, wenn sie von KÖNIGSTEINER ausdrücklich und schriftlich als bindend vereinbart sind. Unabhängig davon setzt die Einhaltung von Fristen für Leistungen die Abklärung aller technischen, sowie das Layout betreffender Fragen zwischen den Vertragsparteien und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Daten, Programme, Marken, Schriftarten, Materialien, Logos, Fotos, Kennzeichen, Vorlagen, Texte und Informationen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich etwaig vereinbarte Leistungszeiten für KÖNIGSTEINER angemessen. Letzteres gilt nicht, wenn KÖNIGSTEINER die Verzögerung zu vertreten hat.

(2) Etwaig vereinbarte Leistungszeiten verlängern sich ferner angemessen in den Fällen, in denen Leistungshindernisse vorliegen, die KÖNIGSTEINER nicht zu vertreten hat. Insbesondere gilt dies bei Störungen der Jobbörsen, bei Störungen in der Energieversorgung, bei Betriebsstörungen, bei Arbeitskampf, höherer Gewalt, Pandemie, unverschuldetem Unvermögen. KÖNIGSTEINER wird den Kunden von derartigen Leistungshindernissen unverzüglich unterrichten.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, so ist KÖNIGSTEINER berechtigt, anderweitige Aufträge dritter Kunden vorzuziehen und die Leistungszeit angemessen zu verlängern. Unbeschadet weitergehender Ansprüche ist KÖNIGSTEINER berechtigt, den KÖNIGSTEINER insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Aufwendungen oder Mehraufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

(4) Der Eintritt eines Leistungsverzuges von KÖNIGSTEINER bestimmt sich – unter Berücksichtigung der vorstehenden Regelungen von Abschnitt VII. – im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Unabhängig hiervon ist aber mindestens eine schriftliche Mahnung mit Setzen einer angemessenen Frist zur Leistungserbringung durch den Kunden gegenüber KÖNIGSTEINER erforderlich. Gerät KÖNIGSTEINER nach diesen Regelungen mit einer Leistung in Verzug, kann der Kunde, sofern es sich nicht um eine unerhebliche Pflichtverletzung handelt vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung gemäß den Schadenersatzregelungen nach diesen AGB verlangen.

VIII. Mängel, Untersuchungs- und Rügepflicht, vorrangige Nacherfüllung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung von KÖNIGSTEINER unverzüglich auf Mängel zu prüfen und bei Vorliegen eines Mangels diesen gegenüber KÖNIGSTEINER unverzüglich zu rügen. In diesem Fall hat KÖNIGSTEINER zunächst das Recht auf Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist, d.h. KÖNIGSTEINER kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie KÖNIGSTEINER oder dem Kunden nicht zumutbar oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche, die sich nach diesen AGB richten – entsprechend den gesetzlichen Regelungen nach seiner Wahl die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

IX. Haftung

(1) Für Schäden haftet KÖNIGSTEINER, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur

  1. bei Vorsatz;
  2. bei grober Fahrlässigkeit;
  3. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
  4. bei arglistig verschwiegenen Mängeln;
  5. bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

(2) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind etwa solche, die der Vertrag KÖNIGSTEINER nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will, oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet KÖNIGSTEINER auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Fall der Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine etwaige Haftungsbeschränkung von KÖNIGSTEINER gilt auch zugunsten von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von KÖNIGSTEINER.

(4) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(6) Die vorstehenden Regelungen des Abschnittes IX. gelten auch, wenn der Kunde anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

(7) KÖNIGSTEINER übernimmt die technische und grafische Aufbereitung von Webseiten und Stellenanzeigen sowie sonstigen Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungstexten nur auf Basis des jeweils geltenden HTML-Standard. KÖNIGSTEINER weist den Kunden darauf hin, dass es möglicherweise zu einer unterschiedlichen Darstellung von HTML-Dokumenten in verschiedenen Browsern kommen kann, was nicht im Verantwortungsbereich von KÖNIGSTEINER liegt.

(8) KÖNIGSTEINER weist den Kunden ebenfalls darauf hin, dass eine Verantwortlichkeit von KÖNIGSTEINER ausscheidet, wenn nicht von KÖNIGSTEINER zu vertretende Störungen vorliegen, die ihren Ursprung in der Qualität des Zugangs zum Internet haben; wenn der Kunde eigenmächtig Eingriffe am Quelltext der Webseiten und der Veröffentlichung bzw. Ausschreibung vornimmt; wenn der Internet-Datenverkehr infolge höherer Gewalt negativ beeinflusst wird.

X. Verjährung

Alle Ansprüche des Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren mit Ablauf von 12 Monaten ab Vertragsschluss, mit folgenden Ausnahmen: Für Ansprüche nach Abschnitt IX. (1) a) bis e) sowie nach Abschnitt IX. (3) gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

XI. Nennung als Referenzkunde

(1) KÖNIGSTEINER ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt KÖNIGSTEINER berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.

(2) Die Angabe kann dabei auch online, etwa auf der Unternehmenswebseite von KÖNIGSTEINER, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt KÖNIGSTEINER zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

XII. Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

(2) Sofern und soweit KÖNIGSTEINER im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

XIII. Vertraulichkeit

(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird KÖNIGSTEINER den Kunden vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Dienst- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

  1. a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesen AGB enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden;
  2. b) die der Empfänger unabhängig von dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag entwickelt hat; oder
  3. c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb des zwischen den Parteien bestehenden Vertrags von der anderen Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

XIV. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von KÖNIGSTEINER aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von KÖNIGSTEINER, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, oder etwas anderes vereinbart wurde.

XV. Anwendbares Recht, Vertragssprache, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

(1) Das Vertragsverhältnis zwischen KÖNIGSTEINER und dem Kunde einschließlich seiner Auslegung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen sind ausgeschlossen und gelten nicht.

(2) Die Vertragssprache ist deutsch.

(3)

  1. a) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebender Streitigkeiten das für den Geschäftssitz von KÖNIGSTEINER zuständige Gericht.
  2. b) Der gleiche Gerichtsstand wie in Abschnitt XV.(3) a) gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. c) KÖNIGSTEINER ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der Teil einer Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung dieser AGB wirksam.